AGB

§ 1 Gültigkeit
Diese AGB sind sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Per-
sonen (Gesellschaften) gültig. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf der
Grundlage dieser AGB ausgeführt. Abweichungen von diesen AGB sind nur
in Schriftform gültig.

§ 2 Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
Durch den Erwerb eines Tickets oder Erhalt einer Akkreditierung akzep-
tiert der Weltcupgast diese AGB. Der Aufsichts- und Sicherheitsdienst des
Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen, im und entlang
des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstal-
tung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
Tickets werden an den offiziellen Kassen und an den Ticketumtauschstel-
len des Veranstalters kontrolliert (Barcode) und gegen ein Kontrollarm-
band getauscht. Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das abge-
sperrte Gelände. Das Kontrollarmband ist satt am Handgelenk zu tragen.
Beschädigte oder lose Kontrollarmbänder werden nicht akzeptiert. Verlo-
rene oder beschädigte Kontrollarmbänder/ Akkreditierungen werden
nicht ersetzt.

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken jeglicher Art ist verboten.
Pro Person dürfen maximal 0.5 Liter nicht alkoholische Getränke (PET,
Tetrapak, Thermosflaschen etc.) ins Veranstaltungsgelände genommen
werden.

Das Mitbringen von pyrotechnischen und gefährlichen Gegenständen so-
wie Waffen aller Art (im Folgenden: verbotene Gegenstände genannt) zur
Veranstaltung sind verboten.
Personen, die
• eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse
durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern,
• verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese zu
entsorgen,
• Werbematerial, Flyer und/oder Werbeartikel ohne Bewilligung im
Veranstaltungsgelände verteilen,
• den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes nicht Folge
leisten oder ihnen gegenüber ausfällig werden,
• Streitereien anzetteln,
• unter Drogeneinfluss stehen oder übermässig alkoholisiert sind,
wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder sie werden
vom abgesperrten Gelände weggewiesen.

§ 3 Film- und Tonaufnahmen verboten
Aufgrund der Fernsehrechte sind bewegte Bild- sowie Tonaufnahmen
von an der Veranstaltung teilnehmenden Athleten, dem Pisten- und Ziel-
bereich untersagt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätz-
lich möglich.

Im Rahmen des Ski Weltcups Adelboden werden durch die Veranstalterin
und autorisierte Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und
veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Weltcupgast da-
mit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben ge-
nannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

§ 4 Jugendschutz
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Kauf von Alkohol, Tabak und Lotterie-
scheine strikte untersagt! Der Aufsichts- und Sicherheitsdienst kann jeder-
zeit zur Feststellung des Alters einen amtlichen Ausweis verlangen. Zuwi-
derhandlungen der Jugendschutzbestimmungen kann zum Verweis vom
Veranstaltungsgelände führen.

§ 5 Befugnis des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes
Die Mitarbeiter des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt:
• Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben wollen oder
die sich auf diesem befinden, nach verbotenen Gegenständen zu
durchsuchen,
• Behältnisse, Rucksäcke, Taschen etc. zu durchsuchen und verbotene
Gegenstände zu entsorgen,
• die Personalien von Personen, welche gegen die AGB verstossen
oder sich den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes wi-
dersetzen, festzustellen.

Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes zur Aufrechter-
haltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine
Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberech-
tigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsge-
lände nach sich.

§ 6 Beschädigungen/Verunreinigungen
Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie
der Einrichtungen ist untersagt. Insbesondere ist zur Natur Sorge zu tra-
gen. Auf die privaten Anwohnenden ist Rücksicht zu nehmen. Abfall muss
in einer Abfallstation entsorgt werden. Bei groben Verstössen kann der
Ordnungsdienst des Veranstalters den Weltcupgast vom Veranstaltungs-
gelände wegweisen.

§ 7 Picknick Zone Chäla
In der Chäla gibt es eine Picknick Zone, wo die Möglichkeit besteht selbst-
mitgebrachtes Fondue oder Raclette zu konsumieren. Lediglich in dieser
Zone sind Rechaud, Caquelon und Racletteofen erlaubt. Folgendes gilt es
zu beachten:

• es ist nur Brennpaste erlaubt. Petrol und Gas sind verboten.
• das Mitbringen von Alkoholika jeglicher Art ist verboten.
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§ 8 Winterliches Gelände
Achtung: Gelände mit winterlichen Verhältnissen. Das Begehen des win-
terlichen Veranstaltungs- und Naturgelände erfolgt grundsätzlich auf eige-
nes Risiko. Die Weltcupgäste haben ihr Verhalten und ihre Ausrüstung an
die besonderen Bedingungen im winterlichen Veranstaltungs- und Natur-
gelände anzupassen. Der Hauptzuschauerbereich befindet sich im Zielge-
lände. Der Rennstreckenbereich befindet sich im steilen winterlichen Na-
turgelände und ist nur beschränkt begeh- bzw. mit Skiern befahrbar. Ent-
sprechende Hinweise und Absperrungen sind zu befolgen.

§ 9 Ticketerwerb | Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Bestellung und erfolgter Bestätigung ist der Veranstalter
berechtigt, unverzüglich Rechnung zu stellen. Der Ticketkauf wird mit Be-
zahlung des Ticketpreises wirksam. Mit der Bezahlung stimmt der Welt-
cupgast diesen AGB zu. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und allen Ticketsystem- und Verkaufsgebühren. Der Er-
werb von Tickets des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist ge-
nerell untersagt. Tickets sind über die autorisierten Verkaufskanäle zu er-
werben. Gekaufte Tickets über nicht autorisierte Verkaufskanäle kann zum
Einlassverwehr führen.

§ 10 Ticketversand
Tickets werden dem Besteller nach Bezahlung des Ticketpreises via Down-
load zur Verfügung gestellt oder per E-Mail zugesandt.

§ 11 Werbung, Promotionen
Der Weltcupgast sichert zu, dass die Tickets nicht für werbliche oder ver-
kaufsfördernde Zwecke (z.B. für Promotion, Werbung, als Preis in einem
Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil einer Pauschalreise) genutzt
werden. Hier eingeschlossen ist ohne Einschränkung das Präsentieren jeg-
licher Firmenlogos, Firmenbeschilderung oder Firmenidentifikation (Lo-
gos, Slogans, Werbematerial, Bilder, Kleider, Bekleidungsstücke etc.) in
oder ausserhalb des Veranstaltungsgeländes. Ausgenommen sind offizi-
elle Sponsoren und Partner des Audi FIS Ski Weltcup Adelboden.

§ 12 Veranstaltungsrisiko
Der Weltcupgast nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung aus Gründen,
die ausserhalb des Einflusses des Veranstalters liegen, geändert, verscho-
ben oder abgesagt werden kann. Die Tickets sind gültig für eine Renndis-
ziplin an einem bestimmten Renntag (offizielles Rennprogramm bestätigt
durch FIS (Fédération Internationale de Ski)). Bei den Rennveranstaltun-
gen handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung. Die Gefahr von Pro-
grammänderungen innerhalb des offiziellen Programms, Rennverschie-
bungen auf ein Datum ausserhalb des offiziellen Programms am gleichen
Ort und Rennabsagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen.

§ 13 Rücktritt
Tickets sämtlicher Kategorien können nicht storniert werden. Auf Anfrage
ist eine Umbuchung oder ein Upgrade in eine höhere Kategorie möglich,
sofern es die Verfügbarkeiten zulassen.

§ 14 Programmänderung, Rennverschiebung, Rennabsage
Bei Programmänderungen, Rennverschiebung oder Rennabsage der ge-
samten Veranstaltung oder Teilen davon gelten folgende Regelungen:
• Bei Programmänderungen innerhalb des offiziellen Programms be-
halten sämtliche Tickets die Gültigkeit für den Zutritt in ihrer be-
stimmten Zone am bestimmten Renntag. Es erfolgen keine Rücker-
stattungen.
• Bei Rennverschiebungen auf ein Datum ausserhalb des offiziellen
Rennprogramms am gleichen Ort behalten sämtliche Tickets die Gül-
tigkeit für den Zutritt in ihrer bestimmten Zone. Es erfolgen keine
Rückerstattungen.

• Bei Rennabsage bis und mit 24 Stunden vor der ersten geplanten
Rennveranstaltung des jeweiligen Rennwochenendes erfolgt grund-
sätzlich eine Rückerstattung.
• Bei teilweisen oder gänzlichen Rennabsagen am Austragungstag
selbst erfolgt keine Rückerstattung, ungeachtet der Gründe für die
Rennabsage (Witterung, höhere Gewalt, Absage durch die Wett-
kampfjury, Verbände, Behörden usw.).
Falls ein Grund für die Rückerstattung gemäss den obigen Bestimmungen
gegeben ist, müssen die betreffenden Tickets innerhalb von 10 Tagen ab
Absagetag an den Veranstalter unter Angabe der Anschrift und der ent-
sprechenden Bankdaten (IBAN + BIC) zugesandt werden. Die Rückerstat-
tung erfolgt unter Abzug einer 10-prozentigen Bearbeitungsgebühr inner-
halb von 90 Tagen nach Eingang der Tickets beim Veranstalter.

§ 15 Nicht genutzte Tickets
Werden die Tickets aus einem anderen Verschulden als dasjenige des Ver-
anstalters nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 16 Schadenersatz
Der Veranstalter haftet nicht für die dem Weltcupgast durch eine eventu-
elle Programmänderung, Rennverschiebung oder Rennabsage entstehen-
den Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft
usw.).

§ 17 Datenschutz
Die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen können unter
https://weltcup-adelboden.ch/datenschutz/ eingesehen werden.

§ 18 Sonstiges
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine
solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrie-
render Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte
abgeschlossen wurde.

§ 19 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand sind am Veranstaltungs-
ort.

Audi FIS Ski Weltcup Adelboden
Ski-Weltcup Adelboden AG
Dorfstrasse 40
CH-3715 Adelboden

Adelboden, Juli 2025

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